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- In Stuttgart stehen nach Erkenntnissen des Stuttgarter Haus- und Grundbesitzervereins ca. 2.000 kleinere Büros und Ladenflächen leer. Für die Wohnraumversorgung der Stuttgarter Bevölkerung könnte dieses brach liegende Potential zur Vermietung als Wohnung gewonnen werden. Eine Umwandlung ist für den Eigentümer aber nur interessant, wenn er die Wohnung bei Bedarf künftig wieder gewerblich vermieten kann. Zwar gilt in Stuttgart das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum seit September 2000 nicht mehr, wonach für die Nutzungsänderung von Wohnraum in gewerbliche Räume eine besondere Genehmigung erforderlich war. Allerdings könnte bei einer Verschlechterung der Versorgungslage mit Wohnraum diese Verordnung in Stuttgart wieder in Kraft gesetzt werden.
Die Stadt begrüßt den Umbau von Büro- und Ladenflächen in Wohnungen. Deshalb gibt die Stadt nach einem Beschluss des Gemeinderats mit der Baugenehmigung für alle durch Nutzungsänderung neu geschaffenen Wohnungen eine Zusage, wonach für eine künftige Rückumwandlung in gewerbliche Räume eine auflagenfreie Zweckentfremdungsgenehmigung erteilt werde, falls eine Wohnraumzweckentfremdungsgenehmigung nach einer Rechtsänderung notwendig ist. Mit dieser Zusage haben die Eigentümer die Gewissheit, auch künftig selbst zu entscheiden, ob sie die Räume als Wohnung oder zur gewerblichen Nutzung vermieten wollen.
- Die wirtschaftlichen Verhältnisse und der Wunsch nach qualifizierten Arbeitsplätzen verändern den Wohnungsmarkt. Vor allem mittlere und höherwertige Wohnungen und Häuser sind gefragt. Aus diesem Grund will die Landeshauptstadt geeignete Grundstücke in Baulücken und Brachen reaktivieren und die Möglichkeiten des Flächennutzungsplans ausschöpfen. Vorrangiges Ziel ist es, vor allem Familien erschwinglichen Wohnraum in Stuttgart anzubieten und damit ihre Abwanderung ins Umland zu verhindern.
Die Topographie der Innenstadt verhindert eine Ausdehnung in die Breite und damit die Ausweisung neuer Baugebiete. Lediglich die Neuordnung bereits bebauter Flächen lässt der Stadtplanung ab und an Gestaltungsspielraum. Verschiedene Quartiere im Zentrum erhalten derzeit ein neues Gesicht. Büros, Geschäfte und Wohnungen entstehen. In naher Zukunft soll Stuttgart 21 Realität werden. Das Projekt eröffnet die einmalige Chance, auf nicht mehr benötigten Bahnflächen in unmittelbarer City-Nähe ein neues städtisches Zentrum zu entwickeln.
Wohnraum zu schaffen, ist das eine Ziel, Energie zu sparen und damit die Umwelt zu schonen das andere.
Förderung von Wohnungseigentum:
- Landeswohnraumförderungsprogramm
Die Förderung erfolgt durch die Gewährung zinsloser bzw. zinsverbilligter Darlehen durch die Landeskreditbank (L-Bank) Karlsruhe.
- Familienbauprogramm der Landeshauptstadt Stuttgart
Die Stadt gewährt je nach Familiengröße Baukosten- bzw. Zinszuschüsse. Das Familienbauprogramm ist Teil des Landeswohnraumförderungsprogramms.
- Preiswertes Wohneigentum
Die Stadt fördert den Bau von preisgünstigen Reihenhäusern und familiengerechten Eigentumswohnungen auf von der Stadt verbilligten Grundstücken.
Förderung des Mietwohnungsbaus:
- Sozialer Mietwohnungsbau
Gefördert wird der Bau sozialer Mietwohnungen durch Bereitstellung von Baugrundstücken (Erbbaurechten) und die Übernahme der Spitzenfinanzierung (Mitfinanzierungsdarlehen oder Zuschüsse).
- Mietwohnungsbau für mittlere Einkommensbezieher
Um dem Wohnungsmangel für untere und mittlere Einkommensbezieher entgegenzuwirken, wurde neben der Fortführung und Erhöhung der Fördermittel für den sozialen Mietwohnungsbau ein neues Förderprogramm "Mietwohnungen für mittlere Einkommensbezieher" geschaffen.
Förderung von Modernisierungs- und Energiesparmaßnahmen:
- Energiesparprogramm
Die Landeshauptstadt Stuttgart bezuschusst die energetische Sanierung von Wohngebäuden.
- Schallschutzfensterprogramm
Die Stadt fördert gemeinsam mit dem Land Baden-Württemberg den Einbau von Schallschutzfenstern in Wohnungen in der Region Filder. Eine Förderung können Eigentümer von Gebäuden an hochbelasteten Innerortsstraßen in den Stadtbezirken/Stadtteilen Stuttgart-Birkach, Stuttgart-Möhringen, Stuttgart-Plienigen, Stuttgart-Rohr und Stuttgart-Vaihingen erhalten.
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